Update zum Rechtsstreit mit einem Mitbewerber:

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14. APRIL, 2020

Das Oberlandesgericht Wien hat in zweiter Instanz ein Urteil gefällt. Lesen Sie hier unsere Presseinformation zum Thema:

P R E S S E I N F O R M A T I O N


Schluss mit Öko-Schmäh: Gericht bestätigt irreführende Aussage zu „Öklo“

„Geschäftsmodell kann nicht funktionieren“

Irnfritz, 14. April 2020 – In der Debatte um die Umweltfreundlichkeit der sogenannten „Öklos“ und die mögliche Verwertung menschlicher Fäkalien als Kompost ist nun vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz ein Urteil gefällt worden: Die Behauptung, dass „vier Öklos bis zu zwölf herkömmliche mobile WCs ersetzen können“, wurde als unlauter eingestuft und darf von der Firma „ÖKlo“ nicht mehr getätigt werden. Zudem vertritt das OLG in seiner Urteilsbegründung die Rechtsansicht, dass die KompostVO das In-Verkehr-Bringen, also das Verkaufen, das Befördern, das Vorrätighalten zum Verkauf, die kostenlose Übergabe, die Eigenanwendung etc. von Kompost aus menschlichen Fäkalien verbietet.

Als vollen Erfolg wertet Gottfried Stark, Geschäftsführer des Familienbetriebes Stark GmbH, der u.a. mit der Marke „Pipibox“ im Bereich mobiler WC-Anlagen tätig ist und bereit 2019 eine entsprechende Klage eingebracht hatte, dieses Urteil: „ÖKlo hat also mit irreführender Werbung gearbeitet – und angegeben, menschliche Fäkalien nur zu Testzwecken zu kompostieren. Das beworbene ÖKlo-Geschäftsmodell kann also nicht funktionieren – was will man mit menschlichen Fäkalien zu Testzwecken anfangen, wenn man sie nicht als Kompost einsetzen darf? Wir hoffen, dass jetzt endlich Schluss mit diesem Öko-Schmäh ist.“

Höchste Hygienestandards seien in diesen schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie das Gebot der Stunde, erläutert Stark und weist darauf hin, dass „wir schon seit geraumer Zeit vor den Gefahren durch unsachgemäße Handhabe bei Mobil-WCs gewarnt haben.“ Das betreffe z.B. die Verwendung offener Fässer bei ÖKlo. „Wir erachten die Verwendung von Trockentoiletten mit offenem Sammeltank, ohne Kontaktschutz zwischen Benutzer und Tank, aus hygienetechnischen Überlegungen für äußerst gefährlich. Vor allem jetzt, wo die Baustellen langsam wieder unter strengen Vorsichtsmaßnahmen hochgefahren werden, sollte das arbeitsrechtlich eigentlich nicht mehr zulässig sein.“

Gerade in Zeiten verstärkter Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung sei es von enormer Wichtigkeit, dass Betreiber mobiler WC-Anlagen nur das versprechen, was sie auch tatsächlich halten könnte – und dass sich die Menschen darauf verlassen könnten, betont Stark abschließend.

Rückfragehinweis:
Ecker & Partner
Kerstin Boorsma, MSc
+43 1 599 32-31
k.boorsma@eup.at

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