Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Pipibox GmbH im Folgenden kurz „PIPIBOX“ genannt, gültig ab 01.01.2025
1. Geltungsbereich:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) von PIPIBOX gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende (Geschäfts-) Bedingungen der Vertragspartner von PIPIBOX gelten auch dann nicht, wenn PIPIBOX derartigen abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. In diesem Sinne gelten insbesondere auch Vertragserfüllungshandlungen durch PIPIBOX nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen der Vertragspartner von PIPIBOX.
1.3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, im schriftlichen Einvernehmen mit PIPIBOX die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
1.4. Sämtliche, in diesen AGB verwendeten, Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung.
2. Angebot und Annahme:
2.1. Angebote von PIPIBOX erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern.
2.2. Anbote von PIPIBOX, die über ein standardisiertes, elektronisches System erfolgen, kommen durch schriftliche Anbotsannahme durch den Auftraggeber zustande. PIPIBOX ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.
2.3. Nicht standardisierte (Projekt-)Geschäfte kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch PIPIBOX zustande. PIPIBOX ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.
2.4. Unterschriften auf Lieferscheinen gelten jedenfalls als Anbotsannahme.
2.5. PIPIBOX ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis des jeweils Unterzeichnenden zu prüfen, sondern darf von der Rechtmäßigkeit dessen Vollmacht ausgehen.
2.6. Im Falle der Auftragserteilung hat der Auftraggeber PIPIBOX alle ihm bekannten Gefährdungen (mechanische, elektrische, chemische usw.) in seiner Sphäre mitzuteilen, welche PIPIBOX im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag betreffen könnten.
3. Kostenvoranschläge, Kostenschätzungen, Kostenüberschreitungen, Auftragsänderungen und Zusatzaufträge:
3.1. Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen werden von PIPIBOX nach bestem Fachwissen erstellt. PIPIBOX leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Kostenvoranschläge.
3.2. Von PIPIBOX erstellte Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis zu 15 % des veranschlagten oder geschätzten Gesamtpreises ergeben, ist eine Verständigung des Vertragspartners nicht erforderlich und ist PIPIBOX berechtigt, diese Mehrkosten dem Vertragspartner ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Im Falle von Kostenerhöhungen von über 15 % des veranschlagten Gesamtpreises ist der Vertragspartner von PIPIBOX unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Geht PIPIBOX innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben oder eine mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, ist PIPIBOX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, PIPIBOX die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen. Geht PIPIBOX innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über die Kostenerhöhung kein Schreiben oder mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Kostenerhöhungen als genehmigt.
3.4. Ein nach Besichtigung durch PIPIBOX veranschlagter oder geschätzter Preis ist verbindlich. Wenn sich während eines laufenden Auftrages die örtlichen Rahmenbedingungen/Gegebenheiten ändern, so ist eine Preisanpassung entsprechend der tatsächlichen Mehrkosten jederzeit möglich.
3.5. Auftragsänderungen, Zusatzaufträge oder außerordentlicher Reinigungsaufwand können von PIPIBOX ohne weiteres zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4. Mietobjekte:
4.1. Die von PIPIBOX bereitgestellten Mietobjekte (Behälter, Container udgl.) bleiben in deren Eigentum. Seitens PIPIBOX wird für die Reinheit und Dichtheit der Mietobjekte keine Haftung übernommen. Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten Mietobjekte sowie für die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung derselben haftet der Verwender.
4.2. Der Aufstellungsort von Mietobjekten ist vom Auftraggeber bekanntzugeben. Dieser muss eine problemlose Aufstellung und Abholung von Mietobjekten und Entleerung von Abwasserbehältern ermöglichen. Die vorschriftsmäßige Sicherung der abgestellten Mietobjekte, insbesondere bei Benützung der Straße oder des Straßenrandes, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Aufstellung von Mietobjekten auf eigene Kosten die Zustimmung des Grundeigentümers sowie bei Benützung von öffentlichem Grund die Bewilligung der Behörde einzuholen.
5. Eigentumsverhältnisse:
5.1. Das Mietobjekt ist und bleibt Eigentum der Pipibox GmbH. Der Mieter darf am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen oder überkleben und das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verschenken, vermieten oder sonst an Dritte überlassen. Der Mieter vertritt gegenüber Dritten die Interessen von Pipibox. Der Mieter wird Pipibox von etwaigen Vorgängen, die sich nach Lieferung auf das Eigentumsrecht von Pipibox oder das Mietobjekt auswirken können, sofort verständigen. Etwaige Reinigungskosten wie zB das Entfernen von Klebebändern etc. wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Preise:
6.1. Sämtliche für die von PIPIBOX zu erbringenden Leistungen von PIPIBOX genannten oder mit PIPIBOX vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich bei Ausführung in der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr) inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch PIPIBOX oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart oder ausgewiesen.
6.2. PIPIBOX ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Entsorgungskosten, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Standortabgabe, Road-Pricing, usw., im Umfang dieser Änderungen anzuheben.
6.3. Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von PIPIBOX gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch PIPIBOX, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
7. Zahlung:
7.1. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung.
7.2. Der Vertragspartner erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in elektronischer Form, per E-Mail, als E-Mail Anhang, als Web –Download, als SMS und als MMS an die vom Vertragspartner bekannt gegebenen Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Der Vertragspartner hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der Vertragspartner hat seine Kommunikationsdaten sowie deren allfällige Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen.
7.3. Die Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind durch Barzahlung oder durch Banküberweisungen auf das Konto von PIPIBOX zu überweisen. Scheckzahlung wird von PIPIBOX nicht akzeptiert. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der geschuldete Betrag am letzten Tag der Zahlungsfrist auf dem Konto von PIPIBOX zur Verfügung steht. Überweisungsspesen werden von PIPIBOX nicht übernommen.
7.4. Allfällige dem Vertragspartner von PIPIBOX schriftlich gewährte Rabatte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung. Ein Skonto muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Skonti entfallen, falls der geschuldete Betrag nicht am letzten Tag der vereinbarten Skontofrist auf dem Konto von PIPIBOX endgültig zur Verfügung steht. Bei vereinbarungswidrigem Skontoabzug, insbesondere bei unzulässigem oder nicht fristgerechtem Skontoabzug, stehen PIPIBOX die Ansprüche aus dem Zahlungsverzug gemäß 7.5. zu.
7.5. Bei Zahlungsverzug ist PIPIBOX berechtigt 10% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu verrechnen. PIPIBOX ist berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Vertragspartner einen Pauschalbetrag von 40 EURO zu fordern. Darüberhinausgehende Kosten aus Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen sind dem Auftragnehmer unter Anwendung des § 1333 Abs 2 ABGB zu ersetzen. Jeder Zahlungsverzug berechtigt PIPIBOX vom Vertrag zurückzutreten und das Reinigungsservice einzustellen, weiter die Mietobjekte abzuziehen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (zB Transport- und Manipulationskosten) sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
7.6. An PIPIBOX geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von PIPIBOX anzurechnen.
7.7. Der Vertragspartner von PIPIBOX ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung durch PIPIBOX zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles zurückzubehalten. Bietet PIPIBOX dem Vertragspartner eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt auch dieses Recht zur teilweisen Zurückbehaltung bzw. Zahlungsverweigerung.
7.8. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von PIPIBOX ausdrücklich schriftlich anerkannt.
7.9. Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners, ist PIPIBOX berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung, Barzahlung, Nachnahme oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und ausstehende Zahlungen unverzüglich fällig zu stellen Weigert sich der Vertragspartner, Vorauszahlung , etc. zu leisten, ist PIPIBOX berechtigt, ohne weiteres und ohne dass dem Vertragspartner daraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen PIPIBOX erwachsen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, PIPIBOX die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen.
7.10. Forderungen gegen PIPIBOX dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch PIPIBOX nicht an Dritte abgetreten werden.
8. Transporte und Eigentransporte/Selbstabholung/Selbstrückbringung:
8.1. Transporte erfolgen mit LKW, Service-LKW, Saugtankwagen und PKW. Hierbei steht es PIPIBOX frei, die Transporte selbst durchzuführen oder diese durch einen Dritten durchführen zu lassen. Der Zufahrtsweg und Abholort muss befestigt und für LKW mit Anhänger befahrbar sein. Der Auftraggeber haftet für Transportschäden und Bergungskosten.
8.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Zugang zu den Mietobjekten frei und befahrbar zu halten, andernfalls sind die Mietobjekte für Servicetätigkeiten (Reinigung oder Abholung) bis auf 5 m zuzuführen. Ist der ungehinderte Zugang nicht möglich, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
8.3. Mehrkosten für Warte-, Regie- und Stehzeiten bei Anlieferung, Servicetätigkeit oder Abholung, sowie die Kosten für, vom Auftraggeber veranlasste Leerfahrten, sind von diesem zu tragen.
8.4. Eigentransporte sind nur nach vorheriger Abstimmung und Terminvereinbarung mit PIPIBOX möglich. Transportmittel müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ungeeignete Transportmittel werden durch Pipibox nicht beladen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz:
9.1. Der Vertragspartner von PIPIBOX ist zur sofortigen Überprüfung der von PIPIBOX erbrachten Leistungen verpflichtet und hat PIPIBOX etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Vertragspartners erlöschen.
9.2. PIPIBOX ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel nach ihrer Wahl durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Ein Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle einer Mängelbehebung durch PIPIBOX tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
9.3. Behebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist (welche einvernehmlich 6 Monate beträgt) einen Mangel selbst, hat PIPIBOX für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn PIPIBOX dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
9.4. PIPIBOX haftet nicht für Schäden, die infolge gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen.
9.5. Beanstandungen, Reklamationen sowie Ersatzansprüche aus einer allfälligen Beschädigung durch Mietobjekte oder Fahrzeuge von PIPIBOX müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls sie als verfallen und erloschen gelten.
9.6. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholungen übernimmt PIPIBOX keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang PIPIBOX gegenüber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
9.7. Eine Inanspruchnahme von PIPIBOX aus dem Titel des Schadenersatzes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Vertragspartner zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls nach Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistung oder Lieferung durch PIPIBOX.
10. Beseitigung, Verwertung:
PIPIBOX behält sich vor, übernommene Teile oder Behälter anstelle der Beseitigung der Verwertung oder Wiederverwendung zuzuführen.
11. Einwilligung zu Werbung und Information, Datenschutz:
11.1. Der Vertragspartner erteilt die jederzeit widerrufbare Zustimmung, über Produkte und Dienstleistungen von PIPIBOX telefonisch oder durch Zusendung von E-Mails von PIPIBOX informiert zu werden.
11.2. Die vom Vertragspartner bekanntgegebenen persönlichen Daten (Name, Firma, Anschrift, UID Nummer, E-Mailadresse, Telefonnummer) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Der Vertragspartner erteilt die jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen von PIPIBOX per Post und E-Mail sowie zum Zwecke der Zusendung elektronischer Rechnungen verwendet werden.
12. Verbrauchergeschäfte
Liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 Abs.1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vor und stehen zwingende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB entgegen, so gilt als vereinbart, dass an Stelle der entsprechenden Bestimmungen der AGB die diesbezüglich zwingenden Normen des KSchG treten. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedoch vollinhaltlich aufrecht.
13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
13.1. Auf alle Verträge zwischen PIPIBOX und ihren Kunden ist österreichisches materielles und formelles Recht anzuwenden.
13.2. Für alle Streitigkeiten zwischen PIPIBOX und ihren Vertragspartnern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes von PIPIBOX vereinbart.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pipibox GmbH gelten als vereinbart folgende
Allgemeine Bedingungen und Zusatzvereinbarungen für PIPIBOX-Miet-Service im Veranstaltungs- und Baubereich
- Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen. Geschäftsbedingungen des anderen Vertragsteiles sind unwirksam. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
- Das Mietobjekt ist und bleibt Eigentum der Firma Stark GmbH. Der Mieter darf am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen oder überkleben und das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verschenken, vermieten oder sonst an Dritte überlassen. Der Mieter vertritt gegenüber Dritten die Interessen von Stark. Der Mieter wird Stark von etwaigen Vorgängen, die sich nach Lieferung auf das Eigentumsrecht von Stark oder das Mietobjekt auswirken können, sofort verständigen. Etwaige Reinigungskosten wie zB das Entfernen von Klebebändern etc. wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Der Zufahrtsweg und der Aufstellungsort muss befestigt und für LKW mit Anhänger (40 to Gesamtgewicht, Fahrzeughöhe 4,30 m, -länge 18,35 m, -breite 3,20 m) befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten. Warte- und Regiezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Sanitäranlagen frei und befahrbar zu halten, andernfalls sind die Sanitäranlagen für Servicetätigkeiten (Reinigung od. Abholung) bis auf 5 m zuzuführen. Ist der ungehinderte Zugang nicht möglich, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung in demselben ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat. Etwaige Reparaturen bzw. eine notwendige überdurchschnittliche Endreinigung werden an den Mieter gesondert verrechnet.
- Alle Sanitäreinrichtungen, die anschlusspflichtig sind, müssen vom Mieter an die Strom- Wasser- und Kanalversorgung angeschlossen werden. Bei Anschluss der Sanitäreinrichtungen an die öffentliche Kanalisation hat der Mieter die Einleitungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde zu beschaffen. Davon nicht betroffen sind die anschlussfreien Produkte.
- Absperrungen werden unabgeladen geliefert und abgeholt. Für den Aufbau und den Abbau hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Daher muss der Kunde einen geeigneten Gabelstapler oder ähnliches beistellen.
- Der Mieter haftet Stark ohne Rücksicht auf Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjektes zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird von Stark unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert. Beschädigte Teile werden dem Mieter zum Neupreis in Rechnung gestellt.
- Das Mietobjekt ist durch Stark nicht versichert.
- Der Mieter überprüft bei Übernahme den Zustand und die Eignung des Mietobjektes. Das Mietobjekt wird in dem Zustand vermietet, in dem es sich tatsächlich befindet. Irgendwelche Ansprüche daraus, dass das Mietobjekt nicht in dem vom Mieter geforderten Zustand ist, oder dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht entspricht, sind ausgeschlossen.
- Allfällige behördliche Bewilligungen, die für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung des Mietobjektes notwendig sind, sind vom Mieter zu besorgen. Stark haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, gleich welcher Art diese sind. Der Mieter ist verpflichtet, Stark gegenüber allen Ansprüchen Dritten schad- und klaglos zu halten.
- Etwaige Gebühren und Beiträge sowie Steuern, Zölle und Abgaben, die aufgrund des Mietvertrages, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter.
- Grundlage für den Angebotspreis ist die Ausführung von Arbeiten in der Normalarbeitszeit (Mo.-Fr. 07:00 bis 17:00). Mehrkosten durch Arbeitsdurchführungen außerhalb dieser Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht in anderer Form vereinbart wurden.
- Die Zahlung erfolgt – wenn nicht in anderer Form vereinbart – sofort nach Rechnungsausstellung ohne Abzug.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden 10% Verzugszinsen und sämtliche Einziehungskosten in Rechnung gestellt.
- Gerichtsstand für Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Horn. Stark kann auch bei dem nach dem Sitz des Mieters zuständigen Gericht klagen. Es gilt österreichisches Recht.
- Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die anderen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann die, dem Sinne nach gewollten, rechtswirksamen Bedingungen.
- Eine unterschriebene Geschäftsbedingung gilt als Auftragsbestätigung.
- Stornogebühren: zwei Wochen vor Aufstellung 50%, fünf Tage vor Aufstellung 100%.
Hinweise auf Maßnahmen zur Sicherheitstechnik, die vom Verwender vorgesehen werden müssen
Bewegt werden kann die Toilettenkabine manuell unter Einsatz menschlicher Muskelkraft oder mit Hilfe eines Kranhebegerätes oder Gabelstaplers auf eine max. Höhe von 2 Metern. Bei Einsatz eines Kranhebegerätes ist darauf zu achten, dass nur mit entsprechend ausgelegten und sicheren Maschinen gearbeitet wird. Für größere Anhebungen ist die Benutzung eines Bauaufzugs notwendig. Die Kabine sollte grundsätzlich nur bei entleertem Fäkaliensammeltank und entleertem Frischwasserspültank bewegt oder transportiert werden. Vor jedem Hebevorgang ist sicherzustellen, dass sich keine Personen in der Kabine aufhalten. Gleiches gilt für alle sonstigen Gegenstände, die nicht zur Ausstattung der Kabine gehören. Bei Transport der Kabinen mit Hilfe eines Kranes ist darauf zu achten, dass sich keine Personen innerhalb des Gefahrenbereichs (Fallbereichs) der Kabine aufhalten. Die Kabine ist auf ebenem und festem Untergrund zu platzieren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kabine nicht in einem Bereich mit Absturz- oder Abrutschgefahr aufgestellt wird.
Anforderungen an Befestigung und Verankerung
Grundsätzlich gibt es bei ordnungsgemäßer Platzierung der Toilettenkabine keine besonderen Anforderungen an Befestigung und Verankerung. Sollte es dennoch erforderlich sein, die Kabine im Boden zu verankern, so sind hierfür in der Bodenpalette entsprechende Durchlässe angebracht, um eine Bodenverankerung zu ermöglichen. In Gebieten mit hohen Windgeschwindigkeiten oder Windböen sollte die Kabine mit entsprechenden Halterungen im Boden verankert werden. Bei Einsatz auf Großveranstaltungen oder zeitlich langfristigen Platzierungen (z.B. auf Autobahnrastplätzen) empfehlen wir ebenfalls, die Kabine im Boden zu verankern.
Noch Fragen?
Pipibox beantwortet Ihre Fragen und bietet maßgeschneiderte Lösungen.
Ob klassisches Baustellenklo, geräumigen Lagercontainer, Pausenraum, Aufenthaltsgelegenheit, Baubüro, Absperrzäune, Absperrgitter und Waschgelegenheit – im umfangreichen Sortiment finden wir die passenden Produkte für Ihren Bedarf. Der Ablauf von der Bestellung bis hin zur Lieferung ist unkompliziert.
Die Anlieferung der Pipibox Produkte erfolgt durch LKW, die Reinigung sowie Wartung der Pipiboxen funktioniert automatisch zum vereinbarten Intervall. Auch bei der Abholung ist es nicht anders, sobald der Termin feststeht, wird es prompt erledigt.